Bürogemeinschaften bieten viele Vorteile, deren größter die Kostenersparnis ist. Auch das soziale Miteinander kann gerade selbstständige Einzelkämpfer sehr motivieren. Es sind jedoch einige Regeln vor allem in miet- und nutzungsrechtlicher Hinsicht zu beachten.
Mietverträge und Ressourcennutzung
In der Bürogemeinschaft teilen sich wirtschaftlich und rechtlich selbstständige Unternehmer die Räumlichkeiten. Die Büronachbarn sind daher in rechtlicher Hinsicht keine Kollegen, in sozialer und selbst in arbeitstechnischer Hinsicht können sie es durchaus werden. Besonders wenn sich verwandte Berufe, aber keine direkten Konkurrenten einer Branche, in einem Büro zusammentun, kann das regelrechte Synergien erzeugen. Daneben wird sich in der Regel nicht nur die Miete geteilt, auch ein Kopierer kann gemeinsam angeschafft und ein DSL-Anschluss gemeinsam getragen werden. Eine noch engere Verflechtung ergibt sich, wenn ein Sekretariatsservice für die gesamte Gemeinschaft arbeitet. Die Kostenersparnis ist hierbei immens. Sollten Unternehmen aus eng verwandten Branchen ein Büro gemeinsam nutzen wie etwa Architekten und Baufirmen, können sie sogar Marktdaten gemeinsam nutzen. Neben der Kostenersparnis kann zudem fachlicher Austausch stattfinden. In bestimmten Branchen kann auf diese Weise eine Wertschöpfungskette stattfinden. Der Kunde, der den Hausbau plant, findet Baufirma und Architekt unter einem Dach, der Selbstständige, der einen Steuerberater sucht, trifft eine Bürotür weiter einen Anwalt. Zu beachten ist, dass die Mietverträge der Büronutzer über einen bestimmten Zeitraum laufen und bei Auszug eines Mieters rechtzeitig Ersatz gefunden wird. Sonst bleibt der Rest der Bürogemeinschaft urplötzlich auf unverhältnismäßigen Kosten sitzen. Bei gemeinsam angeschafften Geräten müssen Regelungen für die Bezahlung gefunden werden, sei es anfängliche Barzahlung – und Abfindung gemäß Abschreibungssatz bei Auszug – oder geteilte Miete respektive Leasing von Geräten.
Mehr Vor- als Nachteile
Kostenersparnisse einer Bürogemeinschaft können an Kunden weitergegeben werden. Insgesamt können Firmen so besser wachsen, zudem bildet eine Bürogemeinschaft einen Kern, um den sich weitere Firmen ansiedeln und wiederum Kunden anziehen. Die soziale Komponente der Bürogemeinschaft ist nicht zu unterschätzen. Sie kann über das berufliche Maß hinaus sehr motivieren, vor allem wenn die Bürogemeinde in beruflicher Hinsicht nicht miteinander konkurriert. Es ist allerdings auch denkbar, dass Büronachbarn Verstimmungen ertragen müssen. Die dürften jedoch nicht gravierender ausfallen als die zwischen gewöhnlichen Nachbarn, und über die Nutzung eines auf dem Flur befindlichen Kopiergerätes kann man sich nicht ernsthaft zerstreiten. Die Vorteile auch in sozialer Hinsicht dürften überwiegen. Die Bürogemeinde kann Netzwerke knüpfen und in geschäftlicher Hinsicht profitieren.